b196 125er-Motorrad mit Führerschein B

Klasse B196 in Bremen-Nord

Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren, ohne separate Prüfung.

Mindestalter
25
Jahre
Theorie
4
Doppelstunden
Sonderfahrten
5
Pflicht

Was darfst du fahren? Mit der Schlüsselzahl B196 darfst Du Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm, bis 11 kW) im Inland fahren, ohne eine eigene Motorradprüfung abzulegen. Die Berechtigung wird in Deinen B-Führerschein eingetragen.

Voraussetzungen Mindestalter 25 Jahre und seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B.

Ablauf B196 besteht aus einer Schulung: vier Theorieeinheiten und fünf praktische Fahrstunden (Übung, Überland, Autobahn). Eine Prüfung ist nicht erforderlich, am Ende erhältst Du die Bescheinigung.

Besonderheiten B196 ist die unkomplizierte Art, in Bremen-Nord auf zwei Räder umzusteigen. Wir terminieren die Schulung flexibel über unsere Filialen.

Voraussetzungen für Klasse B196

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b
Klasse B
Auto bis 3,5 t
b-automatik
Klasse B Automatik
Auto ohne Kupplung
b197
Klasse B197
Automatik üben, ohne Eintrag

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